Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Scherf
Neben dem Bauvertragsrecht geraten Garten- und Landschaftsbaubetriebe auch häufig in Kontakt mit nachbarrechtlichen Problemstellungen. Schließlich sollen häufig Grundstücke möglichst bis zur Grenze hin ausgenutzt werden. Zum Beispiel geht es immer wieder um folgende Fragen, hinsichtlich derer Sachverständige und Rechtsanwälte kontaktiert werden:
Mauern, Zäune, Hecken
Grenzabstände bei verschiedensten Pflanzungen
Grenzabstände für Formgehölze
Überhang und Wurzeln
Immission durch Pflanzen etc.
Grenzbauten, Hütten, Carports
Selbsthilfe, Benutzung fremder Grundstücke
Nachbarrechtsgesetz, BGB, LBO
Ziel
Vermittlung des notwendigen Wissens, um bei nachbarrechtlichen Fragestellungen bei Kunden sachgerecht aufzuklären und rechtssicher zu agieren.
Bereits in der Planungs- und Angebotsphase NRG, BGB, LBO und berücksichtigen
