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Neben dem Bauvertragsrecht geraten Garten- und Landschaftsbaubetriebe auch häufig in Kontakt mit nachbarrechtlichen Problemstellungen. Schließlich sollen häufig Grundstücke möglichst bis zur Grenze hin ausgenutzt werden. Zum Beispiel geht es immer wieder um folgende Fragen, hinsichtlich derer Sachverständige und Rechtsanwälte kontaktiert werden:
- Mauern, Zäune, Hecken
- Grenzabstände bei verschiedensten Pflanzungen
- Grenzabstände für Formgehölze
- Überhang und Wurzeln
- Immission durch Pflanzen etc.
- Grenzbauten, Hütten, Carports
- Selbsthilfe, Benutzung fremder Grundstücke
- Nachbarrechtsgesetz oder andere Gesetze.
Ziel
Vermittlung des notwendigen Wissens, um bei nachbarrechtlichen Fragestellungen bei Kunden sachgerecht aufzuklären und legal zu agieren.
Bereits in der Planungs- und Angebotsphase BGB, LBO und NRG berücksichtigen.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Dr. Klaus Scherf begleitet, Anwalt für Bau- und Architektenrecht