Planen heißt haften – Rechtliche Risiken für Landschaftsgärtner

Wann

25. November 2027    
09:00 - 13:00

Wo

Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Baden Württemberg
Filderstraße 109/111, 70771 Leinfelden-Echterdingen

Veranstaltungstyp

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Zusammen mit Rechtsanwalt Layher

Gerade im Privatgartenbereich erbringen landschaftsgärtnerische Unternehmen häufig nicht nur reine Bauleistungen, sondern bieten darüber hinaus auch Planungsleistungen im weitesten Sinne an bzw. arbeiten u.a. nach den Vorgaben des Auftraggebers. In diesem Seminar erfahren Sie, was das für den Landschaftsgärtner bedeutet und welche Risiken damit verbunden sind.

Inhalt 

  • Ausführung „echter“ Planungsaufträge durch den Landschaftsgärtner
  • Planungsverantwortung bei Gestaltung eigener Leistungsverzeichnisse
  • Planer-Haftung beim Arbeiten nach Vorgaben des Auftraggebers
  • Planer-Haftung bei Gestaltung von Nachtragsangeboten durch den Landschaftsgärtner
  • Vergütung von während der eigenen Planung vergessenen Leistungen
  • Nebeneinander der Haftung des Ausführenden und des externen Planers