„Wer schreibt, der bleibt!“ – Ein alter Spruch mit immer stärkerer Bedeutung Rechtsanwälte und Sachverständige sind in dieser Disziplin recht fit…..und SIE? ONLINE – SEMINAR

Wann

25. Januar 2022    
10:30 - 12:00

Wo

Veranstaltungstyp

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Das Verbraucherschutzgesetz 2014 und das Bauvertragsrecht 2018 geben dem Verbraucher eine Vielzahl von Rechten und dem Ausführenden eine Unmenge an Pflichten auf.

Teilweise erreichen wir hier schon amerikanische Verhältnisse an Aufklärungsforderungen. Wie Sie dieser Pflicht im Arbeitsalltag ohne allzu großen Aufwand nachkommen können, soll hier vermittelt werden.

Inhalte

–         Nicht nur bauen – auch schreiben.

–         Schriftformpflichten den Auftragnehmers

–         Prüfen, aufklären, hinweisen

–         Meinungsverschiedenheiten im Keim ersticken

–         Wie werden Bedenken und Hinweise für den Verbraucher oder Architekt verständlich

und möglichst rechtssicher formuliert

–         Ärger vermeiden von Anfang an, in der Ausführungsphase und auch danach

–         Schriftformerfordernisse im täglichen Bauablauf integrieren

–         Umgang mit Mängelansprüchen

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