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Neben dem Bauvertragsrecht geraten Garten- und Landschaftsbaubetriebe auch häufig in Kontakt mit nachbarrechtlichen Problemstellungen.
Schließlich sollen häufig Grundstücke möglichst bis zur Grenze hin aus-
genutzt werden. Zum Beispiel geht es immer wieder um folgende Fragen, hinsichtlich derer Sachverständige und Rechtsanwälte kontaktiert werden:
• Mauern, Zäune, Hecken
• Grenzabstände bei verschiedensten Pflanzungen
• Grenzabstände für Formgehölze
• Überhang und Wurzeln
• Immission durch Pflanzen etc.
• Grenzbauten, Hütten, Carports
• Selbsthilfe, Benutzung fremder Grundstücke
